§ 1. Vertragsschluß
Der Vertrag für die Anmietung kommt zustande, wenn der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist.
Kann der Mietgegenstand aus irgendeinen Grund nicht oder nicht pünktlich übergeben werden, erhält der Mieter, seine an den Vermieter geleistete Zahlung komplett oder teilweise zurück. Der Mieter verzichtet auf jede weitere Forderung
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§ 2 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bad Iburg
§ 3 Sonderabsprachen
Alle Sonderabsprachen bedürfen der Schriftform. Bei einem Unfall ist der Vermieter, sowie die Polizei zu verständigen. Der Betrieb außerhalb der europäischen Union bedürfen der gesonderten schriftlichen Genehmigung des Vermieters
§ 4 Widerrufsrecht / Kündigung
Wir berechnen eine Buchungsgebühr von mindestens 95,00 € sollte der Kunde nach 7 Tagen ab Vertragsunterzeichnung vom Vertrag zurücktreten. Ab 6 Wochen vor dem Abholtag wird der Mietpreis in voller Höhe, ohne Nebenkosten berechnet.Ab zehn Wochen vorher 75 % 14 Wochen vorher 50 % und 24 Wochen vorher 25 % berechnet. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 5 Haftung
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich und fachgerecht zu behandeln. Er trägt die Verantwortung für die Überwachung der Verkehrs- bzw. Betriebssicherheit ( Reifenluftdruck, Lichtanlage, Bremsanlage )
Der Mieter verpflichtet sich für Beschädigungen am Mietgegenstand während der Mietdauer vollständig aufzukommen. Bei Vollkasko nur für nicht durch die Versicherung abgedeckte Risiken( Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit Bremsschäden ).
Der Mietgegenstand ist nur für den vorgesehenen Gebrauch vorgesehen .
Der Mieter haftet im voll für alle Schäden, die bei der Benutzung zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.
Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand persönlich an den Vermieter zu übergeben. Eventuelle Mängel werden protokolliert und beidseitig schriftlich festgehalten ! Eine Übergabe ohne den Vermieter ist ausdrücklich nicht erlaubt und verpflichtet den Mieter für alle festgestellte Schäden aufzukommen. Auch für nach dem Abstellen durch dritte verursachte Mängel sind von dem Mieter zu begleichen
eine Weitervermietung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters erlaubt
§ 6 Schutzbrief
Der Mieter muss wenn nicht anders schriftlich vereinbart, einen Schutzbrief ( ACV, ADAC... ) besitzen, so dass gesichert ist, das der gemietete Wohnwagen im Schadens / Pannenfall an den Abholort zurückgeführt wird.
§ 7 salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.
§ 8 Datenschutz
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten speichert. Die Nutzung der Daten beschränkt sich auf die Nutzung durch die Vermietung. Der Verkauf der personenbezogenen Daten ist dem Vermieter verboten.
§ 9 Fernabsatzvertrag
Wir verweisen auf den Farnabsatzvertrag gemäß § 312c ff. BGB sowie auf die Informationspflichten gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Artikel 246b des EGBG
§ 10 Daten
Es ist untersagt unsere AGB zu kopieren und zu nutzen, auch nicht auszugsweise.
Telefon 05424 226 44 33 Handy 0160 444 76 38